Sozialrecht

Das Sozialrecht ist einerseits auch Teil des Verwaltungsrechts, regelt aber andererseits mannigfaltige Beziehungen nicht nur zwischen Staat und Bürgern, sondern auch teilweise zwischen den Bürgern im Bereich der Schnittstellen des Sozialrechts.

So werden etwa die für das Sozialrecht so grundlegenden Bereiche der sozialen staatlichen Leistungsverwaltung geregelt, etwa Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Krankenversorgung oder Rentenversorgung. Zugleich wird aber auch an den Schnittstellen zum Zivilrecht, insbesondere im Bereich von Arbeitsverhältnissen regelnd eingegriffen. Hierher gehört etwa der Anspruch auf Mutterschutz, Elternzeit oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.